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Der abgekürzte Schulname Jojo Gronewald in bunten Buchstaben umrahmt von farbigen Handabdrücken.

Überprüfung

In unserer Beratungsstelle überprüfen wir im Hinblick auf Hinweise für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation auf Grundlage der pädagogischen Audiometrie.

Ablauf:
Eine Überprüfung dauert circa zwei Stunden und besteht aus einem Anamnesegespräch zur Klärung des Anliegens, der pädagogischen Überprüfung und einem abschließenden Beratungsgespräch.

Pädagogische Audiometrie


Im Bereich der Hörüberprüfung werden folgende Verfahren in kindgerechter Form eingesetzt:

  • Tonaudiometrie zur Ermittlung des Hörstatus (Luft- und Knochenleitungsmessung)
  • Freifeldaudiometrie
  • Sprachaudiometrie (auf Wort- und Satzebene) mit und ohne Störschall
  • Ggf. Messung der otoakustischen Emissionen (OAEs) als Screeningverfahren


Überprüfung im Bereich der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung
Bei einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sind einzelne Teilleistungen der Hörverarbeitung und –wahrnehmung gestört. Dabei ist das periphere Hören intakt und die Intelligenzleistung im Normbereich. Wir überprüfen Kinder ab dem zweiten Halbjahr in der ersten Klasse der Grundschule.

Folgende Verfahren werden eingesetzt:

  • Tonaudiometrie zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung
  • Sprachaudiometrie mit und ohne Störschall
  • Tests zum dichotischen Hören
  • Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit
  • Überprüfung des Richtungsshörens
  • Tests zur Lautdifferenzierung (bei Bedarf)

Je nach Fragestellung bieten wir in einem weiteren Termin zusätzliche psychometrische Testverfahren zur Überprüfung von Teilleistungen der visuellen Verarbeitung, der intellektuellen Fähigkeiten sowie ggf. der Lese- und Rechtschreibkompetenzen an.

Auf der Grundlage der gesamten Testergebnisse bieten wir eine umfängliche Beratung zu Möglichkeiten der individuellen weiteren Förderung an. Sollte es Hinweise für einen Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation geben, können folgende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • Aufnahme in die Frühförderung der LVR-Johann-Joseph-Gronewaldschule
  • Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zur Beschulung im Gemeinsamen Lernen in der allgemeinen Schule oder in der LVR-Johann-Joseph-Gronewaldschule
  • Aufnahme in die Abteilung Gemeinsames Lernen der LVR-Johann-Joseph-Gronewaldschule