Krankmeldung & Beurlaubung

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind krank melden können, und wie Sie vorgehen, wenn Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes beantragen wollen.

Auf einem Tisch stehen eine rote Erste-Hilfe-Tasche, eine Box mit Taschentüchern, eine grüne Tasse mit Tee-Beutel und ein paar Pflaster

Ihr Kind ist krank?

Wenn Ihr Kind krank ist, bitten wir Sie, das Schulsekretariat noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Eine Krankmeldung bei der Klassenleitung (per E-Mail oder über schul.cloud) ist ebenfalls möglich.

Falls Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht wird, benachrichtigen Sie bitte zusätzlich das Busunternehmen.

Für alle Fehltage senden Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung. Nutzen Sie dafür gerne den Vordruck aus dem Schulplaner. Ab einer Krankheitsdauer von drei Tagen benötigt Ihr Kind ein ärztliches Attest. Das Attest geben Sie bitte ebenfalls bei der Klassenleitung ab.

Sie möchten Ihr Kind beurlauben lassen?

Schüler*innen können nur aus wichtigem Grund vom Unterricht befreit werden. Ob Ihr Kind beurlaubt werden kann, entscheidet die Schulleitung. Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie frühzeitig (etwa sechs Wochen vor der Beurlaubung) und schriftlich stellen und ausführlich begründen.

Beurlaubung bis zwei Tage

Wenn Sie Ihr Kind ein oder zwei Tage beurlauben lassen möchten, können Sie Ihre Anfrage direkt an die Klassenleitung stellen.

Längerfristige Beurlaubungen

Bei Beurlaubungen, die länger als zwei Tage dauern, wenden Sie sich bitte an über das jeweilige Schulsekretriat an die Schulleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen muss die Schulaufsichtsbehörde zustimmen.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn klar ist, dass die Beurlaubung nicht dazu dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.