Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen

Schüler*innen mit einer Hörschädigung, die in der Nähe ihres Wohnortes eine allgemeine Schule (Regelschule) besuchen, werden von uns im Rahmen des Gemeinsamen Lernens vor Ort begleitet.

Gemeinsames Lernen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Als Eltern können Sie entscheiden, ob Ihr Kind eine wohnortnahe allgemeine Schule (Regelschule) oder eine Förderschule wie die LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule besuchen soll.

Wenn Ihr Kind am Gemeinsamen Lernen (GL) an der allgemeinen Schule teilnimmt, kommen unsere Sonderpädagog*innen regelmäßig in die Schule. Sie bringen ihre Expertise und Erfahrung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ein und begleiten die Kinder ganz individuell – immer mit dem Ziel, eine positive Entwicklung zu stärken und echte Teilhabe im Schulalltag zu ermöglichen.

Wie sieht die Unterstützung im Rahmen des gemeinsamen Lernens aus?

Die sonderpädagogische Begleitung der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation umfasst eine individuelle Beratung und Förderung vor Ort sowie die Beratung von Mitschüler*innen, Lehrkräften gegbenenfalls Gebärdensprachdolmetschenden, Schulbegleitungen und Familien.

Dabei richten sich die Art der Förderung nach dem aktuellen Bedarf der Schüler*innen und wird mit den unterrichtenden Kolleg*innen vor Ort abgesprochen. Sie findet sowohl im Unterricht in Form von Team-Teaching oder individueller Unterstützung, in Einzel- oder Kleingruppenarbeit statt, aber auch in außerunterrichtlichen Lernsituationen, so zum Beispiel bei Peergroup-Veranstaltungen mit hörgeschädigten Schüler*innen aus anderen allgemeinen Schulen.

Die Lehrkräfte des Gemeinsamen Lernens der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule stehen zudem in regelmäßigem Austausch mit Akustiker*innen, HNO-Ärzt*innen und Therapeut*innen, Dolmetschenden und Schulämtern, um die Förderung vor Ort jeweils passend und mit angemessenen Hilfen zu gestalten.

Gruppenfoto des Teams Gemeinsames Lernen
Das Team des Gemeinsamen Lernens

Inhalte individueller Förderung und Beratung der Schüler*innen

  • Altersgerechtes Verständnis der Hörschädigung, Hörhilfen u. technischen Hilfsmittel (auch für Mitschüler*innen)

  • Hörstrategien und Kommunikationsförderung

  • Identitätsarbeit

  • Nachteilsausgleich (gezielte Hilfestellungen, um Schüler*innen mit Hörschädigung in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen)

  • Schullaufbahnberatung

Inhalte der Beratung der Eltern/Familien

  • Austausch & Infoabende (in Präsenz und online) rund um das Thema Hören und Hörschädigung

  • Beantragung eines angemessenen Nachteilsausgleichs

  • Individuelle Beratung zu Themen des (schulischen) Alltags

  • Rückkoppelung zum Austausch mit Akustiker*innen, Pädaudiolog*innen, Therapeut*innen, Dolmetschenden und HNO-Mediziner*innen

Inhalte der Beratung von Lehrkräften und Schulpersonal

  • Information über die Hörschädigung und Auswirkungen auf Kommunikation und Lernsituation

  • Methodisch-didaktische Hinweise für den Unterricht

  • Nutzung technischer Hilfsmittel

  • Rolle von und Zusammenarbeit mit Gebärdensprachdolmetschenden

  • Informationsveranstaltungen und Austausch mit Lehrkräften anderer Regelschulen

Informieren Sie sich gerne über das detaillierte Konzept unserer Arbeit:

Nachteilsausgleich

Als Nachteilsausgleich werden Maßnahmen bezeichnet, die Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung die Teilhabe am zielgleichen Unterricht ermöglichen. Diese Maßnahmen sind als Ausgleich für die bestehende Beeinträchtigung aufzufassen, die den Schüler*innen helfen, vergleichbare Leistungen zu erzielen.

Individueller Ausgleich bei individuellen Voraussetzungen

Ein Nachteilsausgleich ist aufgrund einer Behinderung zu gewähren, ungeachtet dessen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Unser Ziel als sonderpädagogische Lehrkräfte ist es, Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs für Schüler*innen mit einer Hörbehinderung aufzuzeigen. Hierbei können zeitliche, räumliche, technische oder personelle Maßnahmen vorgenommen werden. Diese werden individuell angepasst und bei Bedarf einsetzt – abhängig von Art und Ausprägungsgrad der Hörbehinderung, vom Alter, vom Bildungsgang und vom jeweils angestrebten Schulabschluss.

Für die Lernstandserhebungen (VERA 3 und Lernstand 8) sowie für die Zentralen Prüfungen (ZP10) stehen Schüler*innen mit einer Hörschädigung angepasste Fassungen für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zur Verfügung.

Beratungskonzept für Kinder mit Hörschädigung ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Auch Schüler*innen mit einer Hörschädigung ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, deren Familien und Lehrkräfte, können sich bei Bedarf für Beratungsbedarf zum Thema Hören an uns wenden. Sie werden nach einer ersten Beratung einer festen Ansprechperson aus unserem Team zugeteilt.

Padlets mit vielfältigen Informationen

Auf unseren digitalen Pinnwänden für Schüler*innen und Eltern haben wir zahlreiche Informationen und Wissenswertes rund um das Thema Hörschädigung zusammengetragen.

Veranstaltungsangebote für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern

Unsere außerunterrichtlchen Veranstaltungen richten sich an alle von uns begleiteten Schüler*innen (unabhängig davon, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht), deren Eltern und Lehrkräfte . Peer-Gruppen-Treffen, Workshops, Informations- und Gesprächsabende bieten die Möglichkeit, miteinander in Austausch zu treten.

Kontakt

Sie haben Fragen rund um das Gemeinsame Lernen? Dann können Sie sich gerne an unsere Koordinatorinnen oder unser Sekretariat wenden.