Der Schulweg bedeutet für Schüler*innen von Förderschulen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder der Entfernung zum Wohnort teilweise eine Herausforderung. Damit Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung dennoch am Schulleben teilnehmen können, unterstützt unser Schulträger Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der Schülerbeförderung.
Als Schulträger ist LVR für die Übernahme von Fahrtkosten für die Schüler*innen der LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Grundsätzlich sollten die Schüler*innen – wenn sie dazu in der Lage sind – den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, um in die Schule zu kommen. Dies trägt vor allem zur Selbstständigkeit der Schüler*innen bei und bereitet auf den späteren Alltag vor.
Über den LVR können Sie für Ihr Kind ein Schülerticket für den ÖPNV beantragen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kind nicht bereits eine Freifahrtberechtigung durch seinen Schwerbehindertenausweis hat.
Der Schüler-Spezialverkehr des LVR
Für Schüler*innen, die den Weg zur LVR-Förderschule nicht eigenständig bewältigen können, können Sie die Teilnahme am Schüler-Spezialverkehr beantragen . Hinter diesem komplizierten Wort steckt ein Angebot des Schulträgers LVR: Schüler*innen werden in Kleingruppen von spezialisierten Fahrdiensten zur Schule gebracht und am Ende des Schultages wieder nach Hause gefahren.
Der Schüler-Spezialverkehr ist eine freiwillige Leistung des LVR. Das Land NRW sieht keine Beförderungspflicht vor, sondern nur, dass die Fahrkosten, die auf dem Schulweg entstehen, erstattet werden.
Anreise mit dem privaten PKW
Sofern der ÖPNV nicht zumutbar ist und ein Schüler-Spezialverkehr nicht infrage kommt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung. Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Kind mit einem geeigneten eigenen PKW zur Schule zu bringen, zahlt der LVR Ihnen eine sogenannte Wegstrecken-Entschädigung – in seltenen Einzelfällen werden auch Taxikosten in tatsächlicher Höhe übernommen.