Bei einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sind einzelne Teilleistungen der Hörverarbeitung und -wahrnehmung gestört. Dabei ist das periphere Hören intakt und die Intelligenzleistung im Normbereich. Im Bereich der AVWS überprüfen wir Kinder erst ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse der Primarstufe.
Folgende Verfahren werden eingesetzt:
Tonaudiometrie zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung
Sprachaudiometrie mit und ohne Störschall
Tests zum dichotischen Hören (unterschiedliche Signale werden gleichzeitig auf dem linken und rechten Ohr eingespielt)
Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit
Überprüfung des Richtungshörens
Tests zur Lautunterscheidung (bei Bedarf)
Je nach Fragestellung bieten wir in einem weiteren Termin zusätzliche psychometrische Testverfahren zur Überprüfung von Teilleistungen der visuellen Verarbeitung, der intellektuellen Fähigkeiten sowie gegebenenfalls der Lese- und Rechtschreibkompetenzen an.