Beratungsstelle

Unsere pädaudiologischen Fachkräfte sind spezialisiert auf die Bedürfnisse hörbeeinträchtigter Kinder. Mit modernsten Technologien untersuchen, beraten und unterstützen sie Kinder, Jugendliche und Familien sowie Kolleg*innen aus anderen pädagogischen Einrichtungen.

Blick in den Beratungsraum der Beratungsstelle: ein kleiner Tisch mit fünf Korbsesseln. Hinten an der Wand ein Regal mit Büchern und Schubkästen.

Beratung rund ums Hören: Wir sind für Sie da!

Unsere pädagogisch-audiologische Beratungsstelle ist Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Hörschädigung. Sie steht Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen sowie Kolleg*innen aus anderen pädagogischen Einrichtungen offen.

Wir benötigen keine ärztliche Überweisung. Beratung und Überprüfung sind kostenlos.

Blick in den lichtdurchfluteten Raum der Beratungsstelle. Es gibt einen Tisch für Gespräche und Spielmaterial für Kinder. In den Regalen stehen weitere Materialien und Bücher.
Wir beraten Eltern, Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie Kolleg*innen aus anderen pädagogischen Einrichtungen

Überprüfung des Hörvermögens

In unserer Beratungsstelle überprüfen wir das Gehör im Hinblick auf Hinweise für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation auf Grundlage der pädagogischen Audiometrie.

Wie läuft die Überprüfung ab?

Eine Überprüfung dauert circa zwei Stunden und besteht aus einem Anamnesegespräch zur Klärung des Anliegens, der pädagogischen Überprüfung und einem abschließenden Beratungsgespräch.

Wer kann vorgestellt und pädagogisch überprüft werden?

  • Kinder/Jugendliche mit festgestellter Hörschädigung

  • Kinder/Jugendliche, bei denen der Verdacht auf eine Hörschädigung besteht

  • Kinder ab Schuleintritt mit Verdacht auf eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) im Hinblick auf das Vorliegen eines Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

  • Kinder mit Hör- und/oder Sprachauffälligkeiten

  • Kinder zur Abklärung ihres Anspruches auf hörgeschädigtenpädagogische Frühförderung

  • Schüler*innen der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule

  • Kinder aus der Frühförderung der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule

  • Hörende Kinder von Eltern mit Hörschädigung

  • Kinder und Jugendliche, die im Gemeinsamen Lernen mit dem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation von unserer Schule gefördert werden

Pädagogische Audiometrie

Im Bereich der Hörüberprüfung setzen wir folgende Verfahren in kindgerechter Form ein:

  • Tonaudiometrie zur Ermittlung des Hörstatus (Hörtest mithilfe eines Kopfhörers, Luft- und Knochenleitungsmessung)

  • Freifeldaudiometrie (Hörtest ohne Kopfhörer)

  • Sprachaudiometrie (auf Wort- und Satzebene) mit und ohne Störschall

  • Gegebenenfalls Messung der otoakustischen Emissionen (OAEs), der Schallaussendungen im Innenohr, als Screeningverfahren

Ein Tisch mit technischen Geräten zur Hörüberprüfung. Im Hintergrund sind Regale mit bunten Utensilien zu sehen.
Wir überprüfen das Hörvermögens Ihres Kindes auf kindgerechte Art und Weise

Überprüfung im Bereich der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS)

Bei einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sind einzelne Teilleistungen der Hörverarbeitung und -wahrnehmung gestört. Dabei ist das periphere Hören intakt und die Intelligenzleistung im Normbereich. Im Bereich der AVWS überprüfen wir Kinder erst ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse der Primarstufe.

Folgende Verfahren werden eingesetzt:

  • Tonaudiometrie zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung

  • Sprachaudiometrie mit und ohne Störschall

  • Tests zum dichotischen Hören (unterschiedliche Signale werden gleichzeitig auf dem linken und rechten Ohr eingespielt)

  • Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit

  • Überprüfung des Richtungshörens

  • Tests zur Lautunterscheidung (bei Bedarf)

Je nach Fragestellung bieten wir in einem weiteren Termin zusätzliche psychometrische Testverfahren zur Überprüfung von Teilleistungen der visuellen Verarbeitung, der intellektuellen Fähigkeiten sowie gegebenenfalls der Lese- und Rechtschreibkompetenzen an.

Wie geht es weiter?

Auf der Grundlage der gesamten Testergebnisse bieten wir eine umfängliche Beratung zu Möglichkeiten der individuellen weiteren Förderung an. Sollte es Hinweise für eine Förderung mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation geben, können folgende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • Aufnahme in die Frühförderung der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule

  • Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zur Beschulung im Gemeinsamen Lernen in der allgemeinen Schule oder in der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule

  • Aufnahme in die Abteilung Gemeinsames Lernen der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule

Unsere Beratungsangebote

Wir stehen Familien bei allen Fragen in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung in allen Altersstufen beratend zur Seite, von der Säuglingszeit bis zum Schulabschluss. Lehrkräften von allgemeinen Schulen oder Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten bieten wir ebenfalls Beratung und Unterstützung an zum Thema Hören und Hörschädigung.

Inhaltliche Schwerpunkte sind

  • Informationen zum Thema Hören und Hörschädigung

  • Einsatz und Optimierung von Hörhilfen und ergänzender Technik

  • Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zur kommunikativ-sprachlichen Entwicklung des Kindes (Lautsprache, lautsprachunterstützende Gebärden, Deutsche Gebärdensprache)

  • Unterstützung der Kommunikation in der frühen Eltern-Kind-Interaktion

  • Möglichkeiten inklusiver Förderung unter Berücksichtigung der kommunikativen und akustischen Rahmenbedingungen

  • Beratung über den Bildungsweg/Schullaufbahnberatung

  • Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit einer Hörschädigung

  • Finanzielle Hilfen

  • Weiterempfehlung an andere medizinische, therapeutische oder pädagogische Einrichtungen

Sie möchten sich beraten lassen?