Wie oft? 1 x jährlich
Für wen? Schüler*innen, die sich in der Oberstufe befinden bzw. im kommenden Schuljahr dorthin wechseln und deren Eltern
Inhalte
Vortrag mit grundsätzliche Informationen, zum Beispiel
zum Begriff des Nachteilsausgleiches,
zum Personenkreis, der Anspruch auf den Nachteilsausgleich hat, und
darüber, wer über den Nachteilsausgleich entscheidet und wem er gewährt wird.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Neufassung der Regelung in Bezug auf den Kompetenzbereich Hörverstehen in den modernen Fremdsprachen. Dies gilt für die Klausuren in der Oberstufe und dem Abitur 2027. Betroffen davon sind die Schüler*innen, die zurzeit (Schuljahr 2025/26) die Q1 besuchen.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Nachteilsausgleich zu stellen.
Ziel
Informationen über den Nachteilsausgleich in der Oberstufe und im Abitur